Wir sind keine Angsthasen! Neue Technik bringt neue Chancen!


Buchhaltung ohne Buchhalter

Das Projekt:

Warum?

 

In seinem Forschungs-projekt „Buchhaltung ohne Buchhalter“ hat Prof. Dr. Werner Müller von der Hochschule Mainz ein Verfahren entwickelt, Geschäftsvorfälle in der Tabellenkalkulation zu erfassen und maschinell in die Buchhaltung zu übertragen. Die in dieser Simulation erzeugten 6.642 Buchungen waren innerhalb von 6 Minuten verarbeitet – das sind durchschnittlich 1.107 Buchungen pro Minuten. Wenn bei einer manuellen Erfassung von einem Zeitbedarf von 15 Sek. pro Buchung ausgegangen wird (ob dieses Tempo auch noch nach 6.000 Buchungen oder 25 Stunden gehalten werden kann ist zu bezweifeln) macht das 4 Buchungen pro Minute. Mit der maschinellen Verbuchung kann also 99,6 % der Arbeitszeit eingespart werden. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Steuerberater ihren Kunden diese kosten-günstige Lösung anbieten und damit auf ihren Umsatz verzichten werden.

Was ?

Viele Kleinunternehmen lassen ihre Buchführung über Steuerberater er- ledigen. Für sie lohnt es sich nicht, für ein paar tausend Euro eine gute Buchhaltungssoftware zu kaufen und Fachpersonal zu beschäftigen. Im Ver- gleich zu den technischen Möglichkeiten ist die Leistung der Steuer-berater aber schlecht und zu teuer. Das Steuer-beratungsgesetz (StBerG) verhindert Konkurrenz.

Die Kleinunternehmer können also nur darauf hoffen, dass das Steuer-beraterprivilleg bei der Buchhaltung von anderen Unternehmen umgangen wird.

 

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:


1) Die Kleinunternehmer scannen ihre einge-gangenen Rechnungen, Kassenbelege und Bank- auszüge ein und speichern sie in einer Cloud ab. Dort wird auch eine Datei über die abgerechneten Aufträge hinterlegt. Ein im Aus-

Wie?

land ansässiger Unter-nehmer liest diese Daten und verarbeitet die Belege mit dem von Prof. Müller entwickelten maschinellen Verfahren.

 

2) Die Kleinunternehmer erfassen ihre Daten über die von Prof. Müller entwickelten Dateien in der  Open-Office-Tabellen-kalkulation. Die laden sie auf einem Server hoch wo sie maschinell in eine Buchhaltungssoftware ein- gelesen werden. Nach § 6 Nr. 3 StBerG unterliegen mechanische Arbeiten nicht dem Steuer-beraterprívilleg.

 

3) Nach § 6 Nr. 4 StBerG kann Lohn- und Gehaltsab-rechnungen und die Verbuchung laufender Ge- schäftsvorfälle  auch an- bieten, wer nach einer kaufmännischen Ausbil- dung mindestens 3 Jahre Erfahrung im Rechnungs- wesen hat. Sie sind nicht an die StBerVV gebunden und können Preise an- bieten, die die möglichen Einsparungen aus der maschinellen Verbuchung an die Kunden weiter-geben.